6. Januar 2012 FPW

Google gegen Google

In den letzten Tagen ging eine Geschichte über Google durchs Web, die etwas Aufsehen erregt hat. Das Search Quality Team von Google, also die Wächter über die Qualität der Suchergebnisse, haben eine Seite von Google abgestraft, die gegen die Richtlinien verstoßen hat. Die Erklärung von Matt Cutts, dem Chef des Qualitätsteams findet sich hier. Ich habe das schon ganz kurz auf unserer Google+ Seite kommentiert, möchte hier aber noch etwas ausführlicher darauf eingehen.

Kurz zusammengefasst ging es um folgendes: Das Google-Team, das für den Chrome-Browser zuständig ist, hat Artikel in Blogs eingekauft, um für Chrome zu werben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, denn wenn man ein Produkt hat, muss man es auch bekannt machen. In einem(!) dieser Artikel gab es einen Link zu www.google.com/chrome/der nicht mit dem Nofollow-Tag versehen war. Das müsste er aber laut Google-Richtlinien, weil er ein gekaufter Link ist. Das hat das Google Search Quality Team entdeckt (wie auch immer) und die Seite darum für 60 Tage abgestraft. Sie wird nun bei der Suche nach „Browser“ nicht mehr gezeigt. Nach 60 Tagen darf ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden und die Seite wird wieder rehabilitiert, wenn das Problem behoben ist.

Beleuchten wird diesen Sachverhalt mal von 2 Seiten.

Zuerst Google: Das Search Quality Team kann sich auf die Schulter klopfen, weil sie ohne Ansehen der Person entsprechend der eigenen Richtlinien gehandelt haben. Die Seite wurde bestraft. Super! Aber ist es wirklich eine Strafe? Denn Google hat einfach eine Adwords-Anzeige geschaltet, die nun an erster Stelle steht. Die Klickgebühren zahlt Google an sich selbst. Da geht also nichts verloren, das Geld wandert nur von der rechten in die Linke Tasche. Es wird auch kein zahlender Kunde verdrängt, da sowieso bei dem Suchbegriff nur diese eine Anzeige geschaltet ist. Das ganze ist also eher als PR-Aktion einzustufen.

Und nun mal aus der Sicht anderer Webmaster: Da gab es eine Reihe von Blogeinträgen, die gekauft waren. Einer davon enthielt einen nicht „entwerteten“ Link. Das führte zu einer Abstrafung. Was heißt das für den normalen Webmaster? Zuerst muss man sich fragen, wie Google erkennt, dass der Link bzw. der Artikel gekauft ist. Bei ihren eigenen Artikel wussten die es, aber bei den vielen anderen Links im Netz? Was wenn Google sich irrt? Da setzt jemand ganz freiwillig einen Link auf meine Seite, Google meint der wäre gekauft und straft meine Seite ab? Keine schöne Vorstellung. Oder andere Variante. Die Seite eines Konkurrenten ist mir schon immer ein Dorn im Auge. Ich schreibe einen Artikel, verlinke darin die Seite meines Konkurrenten und sage dann Google, der Link wäre gekauft. Juhu, Konkurrent erst einmal weg. Na gut, damit es nicht zu auffällig ist, kaufe ich wirklich für 50€ bei einem befreundeten Webmaster einen Artikel. Dann ist die Konkurrenz für 2 Monate weg. Kostet mich also 300€ im Jahr meinen Konkurrenten klein zu halten.

Meine Darstellung ist vielleicht überspitzt. Und selbstverständlich sollte massenhafter Linkeinkauf unterbunden und bestraft werden. Aber wegen eines solchen Links so ein Exempel zu statuieren, das macht mich schon nachdenklich.

PS: Wir kaufen keine Links, weder für uns noch für unsere Kunden.

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